822.111
ABFVOD
CH-BE
Art. 5 Abfallverordnung (AbfV) - Bestehende Anlagen im Richtplan
Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
Art. 5 Abfallverordnung (AbfV) · Bestehende Anlagen im Richtplan
1. Artikel 7 des Abfallgesetzes gilt auch für die bestehenden Abfallanlagen, die wesentlich geändert werden sollen.