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822.111 ABFVOD CH-BE

Art. 5 Abfallverordnung (AbfV) - Bestehende Anlagen im Richtplan

Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
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Art. 5 Abfallverordnung (AbfV) · Bestehende Anlagen im Richtplan

1. Artikel 7 des Abfallgesetzes gilt auch für die bestehenden Abfallanlagen, die wesentlich geändert werden sollen.

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