822.111
ABFVOD
CH-BE
Art. 27a Abfallverordnung (AbfV) - Übermässige Belastung
Finanzierung
Art. 27a Abfallverordnung (AbfV) · Übermässige Belastung
1. Die Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Gemeindedeponien belasten die Gemeinde finanziell übermässig, soweit der Schwellenwert überschritten wird.
2. Der Schwellenwert ergibt sich aus der Multiplikation des harmonisierten Steuerertragsindexes mit der mittleren Wohnbevölkerung und dem zumutbaren Beitrag pro Einwohner, dividiert durch Hundert.
3. Die Berechnung des harmonisierten Steuerertragsindexes richtet sich nach den Artikeln 8 und 9 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG).
4. Die Ermittlung der mittleren Wohnbevölkerung richtet sich nach den Artikeln 7 und 9 FILAG.
5. Der zumutbare Beitrag pro Einwohner beträgt 500 Franken.