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822.111 ABFVOD CH-BE

Art. 25 Abfallverordnung (AbfV) - 2. Inhalt

Bauten und Anlagen auf belasteten Standorten
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Art. 25 Abfallverordnung (AbfV) · 2. Inhalt

1. Zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 17 Absatz 2 hat das Entsorgungskonzept mindestens zu enthalten

a) Angaben zur Menge und Qualität des Aushubs,

b) Analysen des Aushubs und des Abbruchmaterials.

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