822.111
ABFVOD
CH-BE
Art. 24 Abfallverordnung (AbfV) - Entsorgungskonzept 1. Verfahren
Bauten und Anlagen auf belasteten Standorten
Art. 24 Abfallverordnung (AbfV) · Entsorgungskonzept 1. Verfahren
1. Für das Entsorgungskonzept gilt grundsätzlich die Regelung nach Artikel 17 und 18.
2. Die Bewilligungsbehörde holt vor der Genehmigung des Entsorgungskonzepts den Fachbericht des AWA ein.
3. Die Bewilligungsbehörde eröffnet die Verfügung auch dem AWA.