Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
822.111 ABFVOD CH-BE

Art. 2 Abfallverordnung (AbfV) - Zusammenarbeit der Betreiberinnen und Betreiber von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Abfallverordnung (AbfV) · Zusammenarbeit der Betreiberinnen und Betreiber von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle

1. Die Betreiberinnen und die Betreiber von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle informieren das Amt für Wasser und Abfall (AWA) periodisch über ihre Zusammenarbeit.

2. Sie teilen dem AWA unverzüglich mit, wenn Entsorgungsengpässe zu erwarten sind.

← Art. T1-1 Abfallverordnung (AbfV) Geltung und Verbindlichkeit der Wirkungsziele Art. 4 Abfallverordnung (AbfV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →