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822.1 ABFGLD CH-BE

Art. 7 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) - Richtplan

Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
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Art. 7 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) · Richtplan

1. Im Kantonalen Richtplan werden die vorgesehenen Standorte der Abfallanlagen, insbesondere der Deponien und der wichtigen anderen Abfallanlagen, ausgewiesen.

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