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822.1 ABFGLD CH-BE

Art. 6 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) - Sachplanung

Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
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Art. 6 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) · Sachplanung

1. Die Abfallplanung ist eine Sachplanung im Sinne des kantonalen Baurechts.

2. Der Regierungsrat beschliesst die Abfallplanung.

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