822.1
ABFGLD
CH-BE
Art. 4 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) - Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge des Kantons
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) · Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge des Kantons
1. Die Leistungen werden vom Kanton oder im Auftrag des Kantons von den Gemeinden oder Privaten gestützt auf Leistungsvereinbarungen oder Leistungsverträge erbracht.