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822.1 ABFGLD CH-BE

Art. 37 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) - Straftatbestände

Vollzug - Strafbestimmungen
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Art. 37 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) · Straftatbestände

1. Wenn die Widerhandlung nicht einen Straftatbestand des Bundesrechts erfüllt, wird mit Busse bis 40'000 Franken bestraft, wer vorsätzlich

a Abfälle ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen zurücklässt, wegwirft oder ablagert,

a1 **\* Abfälle aus Haushalten oder Betrieben in öffentlichen Abfallbehältern des Kantons entsorgt,

b Abfälle, die für den Bestand, den Betrieb oder die Umweltauswirkungen von Kanalisationen, Abwasser- oder Abfallanlagen schädlich sind und die in diesen Anlagen nicht angenommen werden dürfen, in diese Anlagen abgibt,

c dauernde Brandplätze errichtet oder betreibt und dadurch übermässige Immissionen entstehen lässt,

d den Entsorgungsnachweis nach Artikel 14 nicht während der vorgeschriebenen Zeit aufbewahrt,

e eine ausgediente Sache nach Artikel 16 nicht innert der vorgeschriebenen Zeit entsorgt,

f Abfallanlagen, die einer Betriebsbewilligung bedürfen, ohne Bewilligung betreibt (Art. 17 und 18),

g dem Kanton die zur Erhebung der Abfallabgabe notwendigen Angaben über die Abfallmengen nicht oder in unzutreffender Weise vermittelt (Art. 25 Abs. 4),

h gestützt auf dieses Gesetz und seine Ausführungsvorschriften erlassene und vollstreckbare Verfügungen, deren Auflagen oder Bedingungen nicht einhält.

2. Handelt die Täterschaft fahrlässig, beträgt die Strafe Busse bis zu 20'000 Franken.

3. Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

SK 2020 119 · be (Art. 37 Abs. 1 Bst. a AbfG)
Swiss Court Affirms Attempted Severe Bodily Harm Conviction and Orders Expulsion
Applied in the conviction for littering under the Cantonal Waste Act (AbfG).
SK 2020 116 · be (art. 37 al. 1 let. a LD)
Swiss Supreme Court Upholds Convictions for Recurrent Minor Offenses Despite Mental Illness Defense
Cited in the dispositive (B.I.) as the legal basis for recognizing guilt for waste law infraction (applies to 6 in B.I.I.6).
SK 2017 377 · be (art. 37 al. 1 let. a en lien avec l’art. 12 LD)
Bernese High Court Upholds Attempted Grievous Bodily Harm Conviction Against A, Acquits C
Cited as the legal basis for the conviction of A.________ for the offense under cantonal waste law.