822.1
ABFGLD
CH-BE
Art. 23a Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) - 2. Übermässige finanzielle Belastung
Finanzierung
Art. 23a Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) · 2. Übermässige finanzielle Belastung
1. Der Kanton trägt die Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Gemeindedeponien, soweit diese Kosten die Gemeinde finanziell übermässig belasten.
2. Gemeindedeponien im Sinne von Absatz 1 sind Standorte,
a auf denen zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle abgelagert worden sind und
b auf die seit dem 1. Februar 2001 keine Abfälle mehr gelangt sind.
3. Der Regierungsrat regelt durch Verordnung, in welchen Fällen die Kosten die Gemeinde finanziell übermässig belasten. Er definiert dazu einen Schwellenwert, der insbesondere die Bevölkerungszahl und die Steuerkraft berücksichtigt.