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821.21 CH-BE

Art. 8 Reglement für die kantonale Ölwehrkommission

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Art. 8 Reglement für die kantonale Ölwehrkommission

1. Dieses Reglement tritt auf 1. August 1972 in Kraft; der Regierungsratsbeschluss vom 25. Februar 1966 wird damit aufgehoben.

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