821.1
KGVOPE
CH-BE
Art. 37 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Gewässerschutzkarte
Gewässerschutzkarte
Art. 37 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Gewässerschutzkarte
1. Die Gewässerschutzkarte enthält auf Landeskartenblättern 1: 25 000 die Gewässerschutz- und Zuströmbereiche, die Grundwasserschutzzonen und -areale, die in der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung[17] aufgeführt sind, sowie die Quellschutzzonen.
2. Das AWA führt die dazu notwendigen hydrogeologischen Untersuchungen durch und besorgt zweckdienliche Dokumente.
3. Es stellt das Ergebnis auf der Karte gemäss Absatz 1 dar, die periodisch zu überarbeiten und neuen Erkenntnissen anzupassen ist.