821.1
KGVOPE
CH-BE
Art. 36f Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Aufgaben des AWA
Abwasserfonds - Fondsbeiträge
Art. 36f Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Aufgaben des AWA
1. Das AWA hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse
a Behandlung des Gesuchs,
b Einholen von zusätzlichen Unterlagen,
c Festlegung der anrechenbaren Kosten der beitragsberechtigten Anlagen und der Zuschläge zu den Beitragssätzen,
d Festlegung der für die Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bedingungen und Auflagen,
e Erlass von Verfügungen zur Gesuchsabweisung,
f Erstellung einer Prioritätenliste, wenn die Gesuche die Fondsmittel übersteigen,
g Führung des Abwasserfonds.