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Art. 36f Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Aufgaben des AWA

Abwasserfonds - Fondsbeiträge
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Art. 36f Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Aufgaben des AWA

1. Das AWA hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse

a Behandlung des Gesuchs,

b Einholen von zusätzlichen Unterlagen,

c Festlegung der anrechenbaren Kosten der beitragsberechtigten Anlagen und der Zuschläge zu den Beitragssätzen,

d Festlegung der für die Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bedingungen und Auflagen,

e Erlass von Verfügungen zur Gesuchsabweisung,

f Erstellung einer Prioritätenliste, wenn die Gesuche die Fondsmittel übersteigen,

g Führung des Abwasserfonds.

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