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821.1 KGVOPE CH-BE

Art. 31 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Abwasserreglement

Finanzierung der Abwasserentsorgung
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Art. 31 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Abwasserreglement

Die Gemeinden erlassen ein Reglement über Organisation und Finanzierung der Abwasserentsorgung.

Das kommunale Abwasserreglement sieht die Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Gebühren vor, welche die gesamten Kosten der Abwasserentsorgung decken müssen. Die Gemeinden können auf die Erhebung von einmaligen Anschlussgebühren ganz oder teilweise verzichten.

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