821.1
KGVOPE
CH-BE
Art. 28 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Inhalt des Gewässerschutzgesuches
Reinhaltung der Gewässer - Gewässerschutzbewilligung, Grundsätze und Verfahren
Art. 28 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Inhalt des Gewässerschutzgesuches
1. Das Gesuch um Erteilung der Gewässerschutzbewilligung hat alle für die Beurteilung der Abwasserbeseitigung und des übrigen Gewässerschutzes massgeblichen Angaben samt den zugehörigen Plänen zu enthalten.
2. Die Einzelheiten sind in den Gesuchsformularen enthalten.