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821.1 KGVOPE CH-BE

Art. 28 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) - Inhalt des Gewässerschutzgesuches

Reinhaltung der Gewässer - Gewässerschutzbewilligung, Grundsätze und Verfahren
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Art. 28 Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV) · Inhalt des Gewässerschutzgesuches

1. Das Gesuch um Erteilung der Gewässerschutzbewilligung hat alle für die Beurteilung der Abwasserbeseitigung und des übrigen Gewässerschutzes massgeblichen Angaben samt den zugehörigen Plänen zu enthalten.

2. Die Einzelheiten sind in den Gesuchsformularen enthalten.

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