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Art. 8 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) - Konzept zur Siedlungsentwässerung

Reinhaltung der Gewässer
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Art. 8 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) · Konzept zur Siedlungsentwässerung

1. Der Kanton erstellt ein kantonales Konzept zur Siedlungsentwässerung.

2. Das Konzept

a) zeigt den Ist-Zustand der Wasserqualität und den Stand der Siedlungsentwässerung auf,

b) vergleicht den Ist-Zustand mit den Zielen des Gewässerschutzes und zeigt die bestehenden Mängel auf,

c) erfasst, ordnet und bewertet die zu treffenden Massnahmen,

d) formuliert den zukünftigen Handlungsbedarf des Kantons,

e) legt das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung von Prioritäten fest und

f) nimmt Rücksicht auf Gemeinden, Gemeindeverbände und Regionen.

3. Es ist periodisch den neuen Verhältnissen, den regionalen Entwicklungen sowie den technischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.

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