Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
821.0 KGSCHGLCPELCPAC CH-BE

Art. 1 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) - Zweck

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) · Zweck

1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung.

2. Es regelt die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsbehörden und der Privaten und bezeichnet die zuständigen Organe.

Zweck Art. T1-1 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →