820.111
KUVPVOCEIE
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) - Zugänglichkeit von Bericht und Entscheid
Art. 5 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) · Zugänglichkeit von Bericht und Entscheid
1. Die Publikation nach Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 1 UVPV erfolgt im Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde.
2. Die Publikation nach Artikel 15 UVPV erfolgt so früh wie möglich, spätestens zusammen mit der Publikation des Projekts im massgeblichen Verfahren.