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815.122 EVEPGOILEPOIVE CH-BE

Art. 7 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (EV EpG) - Überprüfung des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

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Art. 7 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (EV EpG) · Überprüfung des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

Der schulärztliche Dienst ist zuständig für die Überprüfung des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen nach Artikel 36 EpV.

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