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812.12 AFFCCFFP CH-BE

Kanton Bern 812.12 (AFFC)

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton tritt der unter der BAG-Nummer 18-021 veröffentlichten Interkan-tonalen Vereinbarung vom 20. November 2014 über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Aus-gleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) bei.

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