812.113
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CH-BE
Art. 4a Direktionsverordnung über die Spitalversorgung (SpVDV) - Unterversorgte Fachrichtungen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung
Art. 4a Direktionsverordnung über die Spitalversorgung (SpVDV) · Unterversorgte Fachrichtungen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung
1. Als unterversorgte Fachrichtungen im Rahmen der Abgeltung von Weiterbildungsleistungen nach Artikel 31c SpVV gelten
a die Kinder- und Jugendmedizin,
b die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
2. Als unterversorgte Fachrichtungen im Rahmen der Förderung von Weiterbildungsstellen nach Artikel 31e SpVV gelten
a die Allgemeine Innere Medizin,
b die Psychiatrie und Psychotherapie,
c die Kinder- und Jugendmedizin,
d die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.