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812.113 SPVDVODSHRDOS CH-BE

Art. 2 Direktionsverordnung über die Spitalversorgung (SpVDV) - Genormter Betriebsaufwand im Rettungswesen

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Art. 2 Direktionsverordnung über die Spitalversorgung (SpVDV) · Genormter Betriebsaufwand im Rettungswesen

1. Der genormte Betriebsaufwand beträgt 1'714'969 Franken pro Jahr und Rettungsteam.

2. Allfällige Abgeltungen für Leistungen im Rahmen des kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vom 19. März 2014 (KBZG) sind im Betrag nach Absatz 1 nicht enthalten.

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