812.112
SPVVOSHDSO
CH-BE
Art. 47 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Betriebskonzept
Aufsicht und Betriebsbewilligung - Bewilligungsvoraussetzungen für Rettungsdienste
Art. 47 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Betriebskonzept
1. Das Betriebskonzept beinhaltet
a) die gesamte Betriebsorganisation, insbesondere die ärztliche und die betriebliche Verantwortung,
b) die Zusammenarbeit mit der Sanitätsnotrufzentrale,
c) die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Ausbildung,
d) die Anzahl Transportmittel sowie deren Ausrüstung.