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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 43 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Betriebskonzept

Aufsicht und Betriebsbewilligung - Bewilligungsvoraussetzungen für Spitäler und Geburtshäuser
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Art. 43 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Betriebskonzept

1. Das Betriebskonzept beinhaltet

a einen in der Regel während sieben Tagen pro Woche durchgehenden Betrieb,

b die gesamte Betriebsorganisation, insbesondere die fachliche und die betriebliche Verantwortung,

c das Therapieangebot und die dafür verantwortliche Fachperson,

d das Konzept zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene.

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