812.112
SPVVOSHDSO
CH-BE
Art. 43 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Betriebskonzept
Aufsicht und Betriebsbewilligung - Bewilligungsvoraussetzungen für Spitäler und Geburtshäuser
Art. 43 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Betriebskonzept
1. Das Betriebskonzept beinhaltet
a einen in der Regel während sieben Tagen pro Woche durchgehenden Betrieb,
b die gesamte Betriebsorganisation, insbesondere die fachliche und die betriebliche Verantwortung,
c das Therapieangebot und die dafür verantwortliche Fachperson,
d das Konzept zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene.