Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 34 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Gewichtung der Aus- und Weiterbildungen

Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (78 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Gewichtung der Aus- und Weiterbildungen

1. Die Gewichtung der Aus- und Weiterbildungen beachtet insbesondere den in der Versorgungsplanung erhobenen Bedarf an Aus- und Weiterbildungen.

2. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion regelt die Gewichtung der Aus- und Weiterbildungen durch Verordnung.

← Art. 33 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) Weiterbildungsquotient für alle Versorgungsbereiche Art. 35 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →