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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 33 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Ausbildungspotenzial

Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen
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Art. 33 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Ausbildungspotenzial

Das Ausbildungspotenzial wird für jede Aus- oder Weiterbildung einzeln als Standard festgelegt.

Der Standard legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen ein Leistungserbringer pro Vollzeitstelle, die in seinem Betrieb im betreffenden Gesundheitsberuf besteht, pro Jahr erbringen muss.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion regelt die Standards für die einzelnen Gesundheitsberufe durch Verordnung.

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