812.112
SPVVOSHDSO
CH-BE
Art. 33 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Ausbildungspotenzial
Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen
Art. 33 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Ausbildungspotenzial
Das Ausbildungspotenzial wird für jede Aus- oder Weiterbildung einzeln als Standard festgelegt.
Der Standard legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen ein Leistungserbringer pro Vollzeitstelle, die in seinem Betrieb im betreffenden Gesundheitsberuf besteht, pro Jahr erbringen muss.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion regelt die Standards für die einzelnen Gesundheitsberufe durch Verordnung.