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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 30 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - 5. Verzinsung und Rückerstattung von Darlehen

Rettungswesen
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Art. 30 Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · 5. Verzinsung und Rückerstattung von Darlehen

1. Die Modalitäten von Darlehen an die Erbringer von Rettungsleistungen richten sich nach Artikel 21 bis 24.

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