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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 18a Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - 2. Leistungsumfang

Spitalversorgung - Pflichten der Listenspitäler und Listengeburtshäuser
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Art. 18a Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · 2. Leistungsumfang

1. Die vertrauliche Geburt umfasst

a. die Leistungen zur Sicherstellung der vertraulichen Geburt nach Artikel 18 Absatz 1,

b. die Leistungen einer stationären Geburt im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung,

c. die Leistungen für die Betreuung und Übergangspflege des Kindes bis zur Fremdunterbringung, sofern die Mutter bereits aus dem Spital ausgetreten ist.

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