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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 15a Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Spitalseelsorge 1. Konzept und Tätigkeitsbericht

Spitalversorgung - Pflichten der Listenspitäler und Listengeburtshäuser
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Art. 15a Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Spitalseelsorge 1. Konzept und Tätigkeitsbericht

1. Das im Kanton Bern gelegene Listenspital

a *** legt dem Gesundheitsamt in einem Konzept dar, wie es die Spitalseelsorge für alle Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige sicherstellt,

b *** reicht dem Gesundheitsamt jährlich einen Tätigkeitsbericht ein.

2. Das Konzept zeigt auf

a *** die spezialisierte spirituelle und die individuelle ethische Begleitung der Patientinnen und Patienten sowie derer Angehörigen, insbesondere auch in Krisensituationen,

b *** das Angebot von religiösen Feiern und Ritualen,

c *** die reguläre Anwesenheit und Erreichbarkeit der spitalseelsorgerischen Ansprechperson, insbesondere auch in existentiellen Krisen, und die Vermittlung von geeigneten weiteren seelsorgerischen Ansprechpersonen,

d *** die Einbindung der spitalseelsorgerischen Ansprechperson in das Behandlungsteam, den betrieblichen Alltag und die interne Kommunikation des Listenspitals,

e *** den Rückzugsort für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige,

f *** die Bekanntmachung des seelsorgerischen Angebots,

g *** die Schulung des Spitalpersonals über die Angebote und Prozesse der Spitalseelsorge.

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