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812.112 SPVVOSHDSO CH-BE

Art. 11c Spitalversorgungsverordnung (SpVV) - Wirtschaftlichkeit

Spitalversorgung - Kriterien für die Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler
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Art. 11c Spitalversorgungsverordnung (SpVV) · Wirtschaftlichkeit

1. Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beurteilt sich insbesondere anhand von

a. schweregradbereinigten Fallkostenvergleichen im Bereich Akutsomatik,

b. Kostenvergleichen in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation.

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