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Art. 65 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - 3. Pauschalen

Spitalversorgung - Finanzierung - Weitere Beiträge
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Art. 65 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · 3. Pauschalen

Die Leistungen der integrierten Versorgung werden aufgrund von Normwerten durch Pauschalen abgegolten.

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