812.11
SPVGLSH
CH-BE
Art. 42 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Beschluss des Grossen Rates
Spitalversorgung - Steuerung der Leistungsvolumen - Subsidiäre Steuerung durch den Kanton
Art. 42 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Beschluss des Grossen Rates
1. Stellt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion in einem Versorgungsbereich ein medizinisch nicht gerechtfertigtes Wachstum des Leistungsvolumens fest, kann der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates beschliessen, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine Lenkungsabgabe erhebt.