812.11
SPVGLSH
CH-BE
Art. 31 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - 5. Unabhängigkeit der Betriebsführung der RSZ
Spitalversorgung - Kantonale Leistungserbringer - Regionale Spitalzentren
Art. 31 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · 5. Unabhängigkeit der Betriebsführung der RSZ
1. Die RSZ führen ihren Betrieb im Rahmen der Holdingstruktur eigenverantwortlich.
2. Die Spitalholding ist bestrebt, den RSZ betriebliche Handlungsspielräume zu verschaffen, soweit dies rechtlich möglich und sachlich gerechtfertigt ist.
3. Die RSZ nutzen diese Handlungsspielräume aus.