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812.11 SPVGLSH CH-BE

Art. 31 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - 5. Unabhängigkeit der Betriebsführung der RSZ

Spitalversorgung - Kantonale Leistungserbringer - Regionale Spitalzentren
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Art. 31 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · 5. Unabhängigkeit der Betriebsführung der RSZ

1. Die RSZ führen ihren Betrieb im Rahmen der Holdingstruktur eigenverantwortlich.

2. Die Spitalholding ist bestrebt, den RSZ betriebliche Handlungsspielräume zu verschaffen, soweit dies rechtlich möglich und sachlich gerechtfertigt ist.

3. Die RSZ nutzen diese Handlungsspielräume aus.

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