812.11
SPVGLSH
CH-BE
Art. 26 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Weitere Aufgaben und Tätigkeiten
Spitalversorgung - Kantonale Leistungserbringer - Regionale Spitalzentren
Art. 26 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Weitere Aufgaben und Tätigkeiten
Zusätzlich zu den Leistungsaufträgen kann die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion den RSZ durch Leistungsverträge weitere Aufgaben übertragen.
Die RSZ können weitere Tätigkeiten ausüben, wenn diese in einem sachlich nahen Bezug zu ihren Leistungsaufträgen oder übertragenen Aufgaben stehen. Insbesondere können sie in Ergänzung zu den Universitätsspitälern Leistungen der Lehre und der Forschung erbringen.