812.11
SPVGLSH
CH-BE
Art. 140 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Verteilung der Pauschalabgeltung unter den Gemeinden
Übergangsbestimmungen - Übergang der Bezirks- und Regionalspitäler in die neuen Trägerschaften
Art. 140 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Verteilung der Pauschalabgeltung unter den Gemeinden
1. Die auf eine Spitalträgerschaft nach Artikel 29 des Gesetzes vom 2. Dezember 1973 über Spitäler und Schulen für Spitalberufe (Spitalgesetz, SpG) entfallende Pauschalabgeltung des Kantons wird unter den beteiligten Gemeinden entsprechend den Regelungen verteilt, die sie für die Bezahlung der Gemeindebeiträge getroffen haben.
2. Vorbehalten bleiben besondere Regelungen der Spitalträgerschaften.