Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
812.11 SPVGLSH CH-BE

Art. 140 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Verteilung der Pauschalabgeltung unter den Gemeinden

Übergangsbestimmungen - Übergang der Bezirks- und Regionalspitäler in die neuen Trägerschaften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (163 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 140 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Verteilung der Pauschalabgeltung unter den Gemeinden

1. Die auf eine Spitalträgerschaft nach Artikel 29 des Gesetzes vom 2. Dezember 1973 über Spitäler und Schulen für Spitalberufe (Spitalgesetz, SpG) entfallende Pauschalabgeltung des Kantons wird unter den beteiligten Gemeinden entsprechend den Regelungen verteilt, die sie für die Bezahlung der Gemeindebeiträge getroffen haben.

2. Vorbehalten bleiben besondere Regelungen der Spitalträgerschaften.

← Art. 139 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) Zweck Art. 141 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →