Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
812.11 SPVGLSH CH-BE

Art. 123 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Entzug und Erlöschen der Betriebsbewilligung

Aufsicht und Betriebsbewilligung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (163 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 123 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Entzug und Erlöschen der Betriebsbewilligung

1. Die zuständige Stelle der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion entzieht eine Betriebsbewilligung, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder nachträglich Tatsachen festgestellt werden, aufgrund derer sie zu verweigern gewesen wäre.

2. Die Betriebsbewilligung erlischt mit der Aufgabe der Tätigkeit.

← Art. 122 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) Zweck Art. 124 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2021 GSI 2966 · be (Art. 123 SpVG)
Birth Center License Revocation Unlawful Due to Disproportionate Regulation
The withdrawal of the operating license based on aArt. 44 SpVV in connection with this article was deemed inadmissible.