812.11
SPVGLSH
CH-BE
Art. 107 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Ausbildungskonzept
Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen - Praktische Aus- und Weiterbildung durch die Leistungserbringer
Art. 107 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Ausbildungskonzept
1. Jeder Leistungserbringer erstellt ein Ausbildungskonzept.
2. Das Ausbildungskonzept beschreibt die betrieblichen Voraussetzungen sowie die Ziele und Schwerpunkte der praktischen Aus- und Weiterbildung in den vom Regierungsrat bezeichneten nichtuniversitären Gesundheitsberufen.