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812.11 SPVGLSH CH-BE

Art. 107 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) - Ausbildungskonzept

Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen - Praktische Aus- und Weiterbildung durch die Leistungserbringer
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Art. 107 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) · Ausbildungskonzept

1. Jeder Leistungserbringer erstellt ein Ausbildungskonzept.

2. Das Ausbildungskonzept beschreibt die betrieblichen Voraussetzungen sowie die Ziele und Schwerpunkte der praktischen Aus- und Weiterbildung in den vom Regierungsrat bezeichneten nichtuniversitären Gesundheitsberufen.

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