811.941
ETVOHE
CH-BE
Art. 3 Verordnung über die Entschädigungsansätze für amtliche Verrichtungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung (ETV) - Überprüfung der Entschädigungsansätze
Art. 3 Verordnung über die Entschädigungsansätze für amtliche Verrichtungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung (ETV) · Überprüfung der Entschädigungsansätze
1. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion überprüft die Entschädigungsansätze auf Antrag des Vereins Bernischer Tierärztinnen und Tierärzte und stellt gegebenenfalls dem Regierungsrat einen Änderungsantrag.