811.941
ETVOHE
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Entschädigungsansätze für amtliche Verrichtungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung (ETV) - Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Entschädigungsansätze für amtliche Verrichtungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung (ETV) · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Entschädigung der Tierärztinnen und Tierärzte sowie der Bieneninspektorinnen und Bieneninspektoren für amtliche Verrichtungen im Rahmen von Aufträgen des Amtes für Veterinärwesen (AVET) bei der Tierseuchenbekämpfung.
2. Werden grossräumige Interventionen in einer Region oder im Kanton angeordnet, kann der Regierungsrat besondere Ansätze beschliessen.