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Art. 3 Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung, BestV) - Bestattungsarten

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Art. 3 Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung, BestV) · Bestattungsarten

Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung.

Die Beisetzung der Leiche oder der Asche der verstorbenen Person hat in umweltverträglichem Sarg- oder Urnenmaterial, das die Verwesung und den Abbau möglichst wenig behindert, zu erfolgen.

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