Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.05 KEKVOCCERCECR CH-BE

Art. 9 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) - Änderung eines Erlasses

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) · Änderung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 29. November 2000 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF[5]) wird wie folgt geändert

← Art. 8 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) Zweck, Stellung und Funktion Art. 10 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →