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811.05 KEKVOCCERCECR CH-BE

Art. 4 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) - Aufgaben

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Art. 4 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) · Aufgaben

1. Die KEK Bern nimmt die Aufgaben nach Artikel 51 HFG wahr und erlässt das Geschäftsreglement.

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