Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.05 KEKVOCCERCECR CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

2. Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG 6) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

← Art. 10 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) Zweck, Stellung und Funktion

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →