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811.05 KEKVOCCERCECR CH-BE

Art. 10 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) - Aufhebung eines Erlasses

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Art. 10 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) · Aufhebung eines Erlasses

Die Verordnung vom 17. Juni 1998 über Forschungsuntersuchungen am Menschen (Forschungsverordnung, FoV)(BSG 811.05) wird aufgehoben.

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