767.31
VBSOSN
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) - Antrag
Art. 7 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) · Antrag
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt überweist das Gesuch mit allen Unterlagen und einer fachtechnischen Stellungnahme der Sicherheitsdirektion.