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767.31 VBSOSN CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) - Antrag

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Art. 7 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) · Antrag

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt überweist das Gesuch mit allen Unterlagen und einer fachtechnischen Stellungnahme der Sicherheitsdirektion.

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