767.31
VBSOSN
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) - Mitbericht
Art. 6 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) · Mitbericht
1. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt unterbreitet das Gesuch mit den Unterlagen der Bau- und Verkehrsdirektion zum Mitbericht hinsichtlich der Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG).
2. Die Bau- und Verkehrsdirektion prüft im Rahmen ihres Mitberichts die Konformität des Projekts mit den Zielen der See- und Flussufergesetzgebung.