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767.31 VBSOSN CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) - Mitbericht

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Art. 6 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) · Mitbericht

1. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt unterbreitet das Gesuch mit den Unterlagen der Bau- und Verkehrsdirektion zum Mitbericht hinsichtlich der Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG).

2. Die Bau- und Verkehrsdirektion prüft im Rahmen ihres Mitberichts die Konformität des Projekts mit den Zielen der See- und Flussufergesetzgebung.

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