Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
767.31 VBSOSN CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) - Interkantonale Vereinigungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) · Interkantonale Vereinigungen

1. An die Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) wird ein Betriebsbeitrag von jährlich höchstens 2000 Franken ausgerichtet.

2. Die Tätigkeit der vks kann durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt mit unentgeltlichen oder verbilligten Dienstleistungen zusätzlich unterstützt werden.

← Art. 1 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) Zweck Art. 3 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen in der Schifffahrt (VBS) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →