767.25
AGSGVORUVE
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Erhebung von Abgaben bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung von öffentlichen Gewässern (AGSGV) - Berechnung der Abgabe
Art. 2 Verordnung über die Erhebung von Abgaben bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung von öffentlichen Gewässern (AGSGV) · Berechnung der Abgabe
1. Die jährliche Abgabe errechnet sich aus der genutzten Wasseroberfläche in Quadratmetern, multipliziert mit dem zur Anwendung gelangenden Abgabeansatz.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
140 2024 105 · be (Art. 2 AGSGV)
Challenge to Concession Fees for Lake Jetties: Enhanced Public Use Ruling
errechnet sich aus der genutzten Wasseroberfläche in Quadratmetern, multipliziert mit dem zur Anwendung gelangenden Abgabeansatz (Art. 2 AGSGV). Das AGG errechnete gestützt auf die ihm von der Beschwerdeführerin eingereichten Pläne für die Bootsanlegestellen für 22 klein