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767.25 AGSGVORUVE CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Erhebung von Abgaben bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung von öffentlichen Gewässern (AGSGV) - Berechnung der Abgabe

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Art. 2 Verordnung über die Erhebung von Abgaben bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung von öffentlichen Gewässern (AGSGV) · Berechnung der Abgabe

1. Die jährliche Abgabe errechnet sich aus der genutzten Wasseroberfläche in Quadratmetern, multipliziert mit dem zur Anwendung gelangenden Abgabeansatz.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

140 2024 105 · be (Art. 2 AGSGV)
Challenge to Concession Fees for Lake Jetties: Enhanced Public Use Ruling
errechnet sich aus der genutzten Wasseroberfläche in Quadratmetern, multipliziert mit dem zur Anwendung gelangenden Abgabeansatz (Art. 2 AGSGV). Das AGG errechnete gestützt auf die ihm von der Beschwerdeführerin eingereichten Pläne für die Bootsanlegestellen für 22 klein