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767.22 SLPVOPADPN CH-BE

Art. 4 Schiffsliegeplatzverordnung (SLPV) - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuständigkeit und Mietverhältnis
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Art. 4 Schiffsliegeplatzverordnung (SLPV) · Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag sind im Anhang zu dieser Verordnung wiedergegeben.

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