Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
767.21 VABSOEIB CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Ausnahmen in der Besteuerung der Schiffe (VABS) - Ausnahmen von Amtes wegen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Verordnung über die Ausnahmen in der Besteuerung der Schiffe (VABS) · Ausnahmen von Amtes wegen

1. Die Ausnahmen von der Steuerpflicht nach Artikel 19 Buchstaben a und b des Schifffahrtsgesetzes werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (hiernach SVSA) von Amtes wegen festgestellt.

← Art. 1 Verordnung über die Ausnahmen in der Besteuerung der Schiffe (VABS) Zweck Art. 3 Verordnung über die Ausnahmen in der Besteuerung der Schiffe (VABS) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →